Satzung
In ihrer Rechtsform stellt die Wasserversorgung Vulkanland einen Wasserverband nach dem Wasserrechtsgesetz, somit eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, dar. Das Unternehmensgeschehen beruht auf der von der Wasserrechtsbehörde genehmigten Satzung. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und die Mitgliedsgemeinden sind gleichzeitig auch die Eigentümer des Unternehmens.
In der Satzung sind Verbandszweck, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der Wirkungsbereich der Organe definiert. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder Sitz und Stimme. Diese wählt den Obmann und die übrigen Mitglieder des Vorstandes. Die Abwicklung der anfallenden Arbeiten obliegt der Geschäftsführung mit ihren Mitarbeitern.
18. Änderung Endfassung für Verband