Wasser­qualität

Trinkwasser-Befunde und Definitionen

Aktuelle Trinkwasser-Befunde

Wählen Sie ihre Ortswasserversorgung mit dem aktuellen Trinkwasserbefund – zugeordnet nach Versorgungszonen - aus.

Karte Wasserversorung

Versorgungs­zone 1

Versorgungs­zone 3

Versorgungs­zone 5

Begriffsdefinitionen

Parameterwerte
Parameterwerte sind zulässige Höchstkonzentrationen, die laut Gesetz (Trinkwasserverordnung) nicht überschritten werden dürfen. Die Parameterwerte sind besonders niedrig angesetzt, damit auch bei lebenslangem täglichen Genuss keine gesundheitlichen Schäden auftreten.

Indikatorparameterwerte
Indikatorparameterwerte sind Richtwerte, die Gehalte an Inhaltsstoffen angeben, bei deren Überschreitung zu prüfen ist ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit erforderlich sind.

Nitrat

Nitrat im Trinkwasser (Grenzwert: 50mg/l) tritt bei landwirtschaftlicher Intensivnutzung (Überdüngung) sowie bei Abwasserversickerung auf. Trinkwasser mit einem Nitratgehalt von mehr als 50 mg/l ist für Säuglinge bis zum 4. Lebensmonat nicht geeignet.
Das Abkochen hilft nicht!

pH-Wert

Der pH-Wert ist das Maß für den Säuregrad von Wasser. Meist bewegt er sich bei Trinkwasser im neutralen bis schwach alkalischen Bereich (pH 7,0 bis 8,5).

Härte

Gesamthärte wird vom Gehaltan Kalzium- und Magnesiumionen bestimmt. Härte wird in "deutsche Härtegrade" (dH°) angegeben. Bei zu niedrigen Werten hat das Wasser faden Geschmack.

Härtestufen
Nach Verordnung der Waschmittelkennzeichnung gibt es drei Härtestufen, nach welchen sich die Dosierung der Waschmittel richtet:
I 0 - 10° dH: weiches bis mäßig hartes Wasser
II 10 - 16° dH: ziemlich hartes Wasser
III > 16° dH: hartes Wasser

Eine weitere Beurteilung der Gesamthärte liegt nach den Bewertungsgrundlagen gemäß Codexkapitel B1 - "Trinkwasser" des Österreichischen Lebensmittelbuches vor:
0 ° - 4 °: sehr weich
5 ° - 10 °: weich
11 ° - 15 °: mäßig hart
16 ° - 20 °: mittelhart
21 ° - 30 °: hart
> 30 °: sehr hart

Weitere Werte

Farbe & Aussehen

Trinkwasser soll klar und farblos sein und keine Trübung aufweisen. Färbungen können auf eine mögliche Verunreinigung hinweisen.

Geruch

Der Geruch soll neutral sein, keinesfalls unangenehm z.B. faul oder modrig. Geruch kann auf gesundheitsschädliche Stoffe hinweisen.

Pestizide

Treten durch Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel auf. Der Grenzwert von 0,1 ug/l für alle Pestizide stellt einen hohen Sicherheitsfaktor dar und bedeutet praktisch, dass kein Pestizid im Wasser vorhanden sein darf.

Karbonat­härte

Die Karbonathärte ist ein Teil der Gesamthärte und entspricht dem Gehalt an Calciumhydrogencarbonat (gelöster Kalk). Bei höherer Karbonathärte scheidet sich im Warmwasser (über 65°C) mehr Kalk ab.

Keimzahlen

Die Keimzahl gilt als Indikator für eine bakterielle Verunreinigung des Wassers. Fäkalkeime geben Hinweis auf ein mögliches Vorhandensein von Krankheitserregern und dürfen in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar sein.

Eisen & Mangan

Äußern sich durch Färbung, Trübung und unangenehmen Geschmack. Sollten nur in geringen Mengen enthalten sein, können sonst zu Rohrverkrustungen und Problemen beim Wäschewaschen führen.

Kalzium & Magnesium

sind die bedeutendsten Kationen im Trinkwasser und die Ursache der Wasserhärte. Diese Mineralstoffe sind wichtig für den Aufbau von Knochen und Zähnen.

Chlorid

Chlorid gilt bei Auftreten höherer Werte als Zeichen einer Verunreinigung durch Abwässer oder Straßenstreusalze. Stark erhöhte Werte können korrosionsfördernd sein.

Sulfat

Sulfat kommt in verunreinigtem Wasser (Jauche, Harn und Deponieabflüsse) vor. Höhere Sulfatgehalte können aber auch geologisch (z.B. natürliche Gipslagerstätten) bedingt sein. Stark erhöhte Werte können korrosionsfördernd sein.

Fluorid

Fluorid ist in den meisten natürlichen Wässern nur in geringer Konzentration enthalten.

Regional­programm Grundwasser­schutz

Die Verordnung zum Grundwasserschutzprogramm von Graz bis Bad Radkersburg trat mit 1. September 2018 in Kraft und ersetzt die bisherigen Schongebiete. Einheitliche Vorgaben auf Basis fachlicher Grundlagen (u.a. verpflichtende Anwendung der Richtlinie für sachgerechte Düngung) sollen zukünftig den flächendeckenden Grundwasserschutz für die drei Grundwasserkörper von Graz bis Bad Radkersburg gewähren. Mehrere Verbands-Mitarbeiter sind geprüfte Gewässeraufsichtsorgane, parallel dazu wird von externer Seite eine laufende Beobachtung der Einzugsgebiete der Brunnenfelder vorgenommen.